Heute hat die Landesregierung weitere Schritte der Öffnung im Bereich der so genannten körpernahen Dienstleistungen und der Kultureinrichtungen beschlossen.

Ab Donnerstag, 7. Mai 2020, können Kosmetiksalons, Nagelstudios, Physiotherapeut*innen, Massagepraxen, Tattoostudios und ähnliche Betriebe der körpernahen Dienstleistungen wieder ihre Pforten öffnen. Natürlich gelten auch hier die gesteigerten Hygieneanforderungen.

Ab Montag, 11. Mai, dürfen dann wieder Museen, Gedenkstätten, Galerien, Schlösser, Ausstellungen und andere Kultureinrichtungen aufmachen.

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