... ab Klassenstufe 5 sowie für Angestellte auf dem Schulgelände. NICHT im Unterricht, nur außerhalb der Klassenräume.

Ab heute, 05. August 2020, gilt, dass alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse sowie Angestellte und weitere Personen auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden verpflichtend einen Mund-Nasenschutz tragen müssen.
Ausgenommen sind Kinder und Erwachsene, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.

Nur so können wir einen sicheren Schulbetrieb gewährleisten.

Demokratie braucht Demokrat*innen. Demokratie braucht Dich. Für Dich sind wir viele. Mit Dir sind wir mehr.