Initiative von Manuela Schwesig im Rahmen der SPD-Ostklausur

Wohin steuert die Bundesregierung in den nächsten eineinhalb Jahren, bevor die nächste Wahl ansteht? Um inhaltliche Positionierungen und Ambitionen aus Ost-Sicht deutlich zu machen, hat Manuela Schwesig ein Papier vorgelegt, das erstmals im Januar auf der Klausur der Ost-SPD in Potsdam vorlegt wurde. Im Anschluss wurde daraus ein gemeinsames Papier der SPD-Landesverbände Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Sämtliche Punkte sind durch Ausgaben des Koalitionsvertrages der Großen Koalition gedeckt. Ein Auszug aus den wesentlichen Forderungen:

1. Erhöhung des Bundesanteils für Zahlungen aus Sonderversorgungssystemen

Die Grundrente, die derzeit innerhalb der Bundesregierung verhandelt wird, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Menschen im Alter nicht in Armut abrutschen. Darüber hinaus muss es einen Fonds für Härtefälle bei der Rentenüberleitung Ost geben. Und auch die Unterstützung bei den Lasten aus den Sonderversorgungssystemen der DDR muss geklärt werden. Der Bund muss hierbei deutlich größere Anteile übernehmen als bisher, denn durch diese Ausgaben werden die Möglichkeiten in den Haushalten der ostdeutschen Länder stark eingeschränkt.

2. Verstärkte Regionalförderungen

Der Bund hat beschlossen, die finanzielle Förderung ostdeutscher strukturschwacher Regionen auf strukturschwache Regionen in ganz Deutschland auszudehnen. Dies wird von den ostdeutschen Bundesländern unterstützt. Denn das Ziel ist klar: Verringerung von Ungleichheit zwischen Regionen, Städten und Gemeinden. Damit dies gelingen kann, muss in einem gesamtdeutschen Fördersystem das bisherige Fördervolumen um jährlich 500 Millionen Euro aufgestockt werden. Damit wird verhindert, dass die bisherigen Empfänger, deren Aufholprozess aufgrund flächendeckender Strukturschwäche mitnichten abgeschlossen ist, benachteiligt werden.

3. Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sichern

Gute Bildung von Anfang an ist ein ganz wesentlicher Baustein. Erste wichtige Etappen sind hier z.B. mit dem Gute-Kita-Gesetz bereits gegangen.
Derzeit gibt der Bund für den Bereich Kita 5,5 Milliarden Euro jährlich. Wenn wir die Kita-Betreuung hoch halten wollen, werden aber weitere Investitionsmittel in Höhe benötigt sowie eine dauerhafte und angemessene Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten.

4. Erhöhung der Regionalisierungsmittel und ÖPNV-Ausbau

Im Jahr 2019 betrugen die Regionalisierungsmittel, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, ca. 8,6 Milliarden Euro. Eine Erhöhung dieser Mittel in den Jahren 2021-2031 addiert um etwa 5,2 Milliarden ist vorgesehen. Gleichzeitig gehen die Länder davon aus, dass dies für einen klimagerechten Ausbau des ÖPNV nicht reichen wird. Die Forderung deshalb: Die bereits vorgesehene Erhöhung der Regionalisierungsmittel muss verdoppelt werden, um dem Ziel des Klimaschutzes mit einem breiteren Angebot im ÖPNV gerecht zu werden. Darüber hinaus ist für die Länder eine Finanzierungsregelung ab dem Jahr 2032 notwendig.

5. 5G-Ausbauprogramm für Ostdeutschland

Es sollen zusätzliche Bundesmittel für den bevorzugten Ausbau des 5G-Netzes bereitgestellt werden.

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