2021 verspricht, ein besseres Jahr zu werden - und startete am 1.1. direkt mit diesen neuen Gesetzen.

Für Bezieher von Hartz-IV-Leistungen und Wohngeld gibt es mehr Geld. Für Sozialabgaben gelten neue Bemessungsgrenzen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar von 9,35 auf 9,50 Euro und ab dem 1. Juli nochmals um zehn Cent auf 9,60 Euro. Im neuen Jahr gelten wieder die höheren Mehrwertsteuersätze von sieben Prozent (statt aktuell fünf) beziehungsweise 19 Prozent (statt aktuell 16) für Waren und Dienstleistungen.

Solidaritätszuschlag entfällt teilweise
Für rund 90 Prozent der Steuerzahler entfällt der Solidaritätszuschlag, 6,5 Prozent zahlen weniger. Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, wird von 972 Euro auf 16.956 Euro der Steuerzahlung angehoben. Anleger müssen auch weiterhin auf steuerpflichtige Kapitalerträge, zum Beispiel auf Zinsen, den Solidaritätszuschlag zahlen.

Grundrente ab dem 1. Januar

Zum 1. Januar 2021 wird die neue Grundrente eingeführt. Rentnerinnen und Rentner, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, sollen für ihre Lebensleistung im Alter eine spürbar höhere Rente bekommen: Bisher niedrige Renten werden deshalb mit der neuen Grundrente aufgewertet. Einen Anspruch auf die Grundrente haben diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufweisen können, aber im Durchschnitt wenig verdient haben.

Die Grundrente muss nicht beantragt werden und wird automatisch von der Rentenversicherung berechnet. Hierzu findet eine automatisierte Einkommensprüfung statt. Das Einkommen wird angerechnet, wenn es den Freibetrag von 1.250 Euro für Alleinlebende und 1.950 Euro für Paare übersteigt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Kapitalerträge und ausländische Einkünfte werden ebenfalls angerechnet.

Darüber liegendes Einkommen wird zu 60 Prozent, Einkommen über 1.600 Euro (2.300 Euro bei Paaren) wird voll angerechnet. Die Auszahlung wird sich jedoch wegen des hohen Verwaltungsaufwands voraussichtlich um einige Monate verzögern und dann rückwirkend erfolgen.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Ab dem 1. Januar gibt es mit dem zweiten Familienentlastungsgesetz 15 Euro mehr Kindergeld. Eltern erhalten dann für das erste und zweite Kind monatlich 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro im Monat.

Der steuerliche Kinderfreibetrag für zusammen veranlagte Eltern wird von jetzt 5.172 Euro um 576 Euro auf 5.748 Euro angehoben. Dieser Betrag ihres Einkommens bleibt für Eltern pro Kind und Jahr steuerfrei (mit Betreuungsfreibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.640 Euro sind das 8.388 Euro).

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