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Equal Care Day SPD Foto: Helena Scheffler

Der 'Care'-Begriff umfasst laut einem Online-Artikel der Bundeszentrale für Politische Bildung bezahlte sowie unbezahlte Arbeit für die Fürsorge abhängiger Personen. Beispiele hierfür sind unter anderen Kinderbetreuung, Altenpflege aber auch Nachbarschaftshilfe sowie die ganz alltägliche Hausarbeit. Insbesondere für den Pflegebedarf wird angenommen, dass Menschen nicht später im Alter pflegebedürftig werden sondern länger. Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zudem von zu Hause aus versorgt¹ . Drei Viertel der Pflegenden, zumeist Frauen, sind dabei noch berufstätig. Beruf und Pflege zu vereinbaren gestaltet sich nicht immer einfach.

Haushalt, das Kümmern um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige sowie Vereins- oder Wohltätigkeitsarbeit – all das sind Tätigkeiten, denen überwiegend Frauen unbezahlt nachgehen. Diese Sorgearbeit ist in der Gesellschaft oftmals nicht wirklich sichtbar oder wird nicht genügend geachtet. Dem statistischen Bundesamt zufolge arbeiten Frauen durchschnittlich 52,4% mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit als Männer. Im Schnitt leisten Männer pro Tag zwei Stunden und 46 Minuten unbezahlte Sorgearbeit, bei Frauen sind es vier Stunden und 13 Minuten – das macht einen Unterschied von 87 Minuten².

Die SPD kämpft dafür, dass die Gender Care Gap weiter verringert wird und sich die Aufgaben der Fürsorge und Pflege gleichmäßiger auf alle Geschlechter verteilen.

Die SPD-Bundestagsfraktion konnte sich gegen die Unionsparteien durchsetzen und so wurde das Recht auf Rückkehr von Teilzeit in die Vollzeit (“Brückenteilzeit”) beschlossen³. Gerade für Frauen ist diese Gesetzesweiterentwicklung wichtig, da sie oftmals in die Teilzeitfalle geraten. Die SPD leistet mit damit einen entscheidenden Beitrag zur Gleichstellung von Frauen. Außerdem kann dieses Gesetzt dazu beitragen, dass Altersarmut vermieden wird, von der Frauen auch häufiger betroffen sind als Männer⁴. Außerdem wurde die Familienpflegezeit durch die SPD eingeführt, die es Angehörigen leichter machen soll, Beruf und die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen besser zu vereinen⁵.

Seit einem Jahr ist die Kinderbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern gebührenfrei. Auch das ermöglicht vor allem Frauen eine Rückkehr in ihren Job.