Traditionell zum Tag der Arbeit wollen wir als gewerkschaftsnahe Partei darüber sprechen, was wir für Arbeitnehmer*innen verbessern wollen.

Gute Arbeit Gute Löhne SPD MV 1. Mai

Die Löhne in M-V müssen rauf und die Altersarmut runter!
Die Menschen in unserem Land verdienen mehr. Die Einführung des Mindestlohns und der Vergabemindestlohn waren wichtige Schritte. Für mehr gute Löhne muss der Mindestlohn weiter steigen und zwar über 12 Euro und wir brauchen mehr verbindliche Tarifverträge.

Arbeit Lohn Tarif SPD MV

In MV bekommen Beschäftigte mit Tarifvertrag bis zu 850€/Monat mehr als Kolleg*innen ohne. Nur 23% der Unternehmen in unserem Land sind tarifgebunden. Für uns ist klar: Respekt heißt Bezahlung nach Tarif!

Junge Menschen haben mehr verdient SPD MV

Gemeinsam mit den Gewerkschaften hat die SPD im Bund die Mindestausbildungsvergütung durchgesetzt. Im Jahr 2021 bekommen junge Menschen so mindestens 550 Euro Mindestvergütung pro Monat. Ein guter Schritt hin zu fairer Bezahlung und mehr Unabhängigkeit!

Mehr Infos zur MIAV: https://www.dgb.de/themen/++co...


Die wichtigsten Begriffe zum Thema Arbeit haben wir in diesem ABC kurz und bündig zusammengefasst.

ABC 1. Mai

Arbeitsschutz
Unter Arbeitsschutz werden im weitesten Sinne Maßnahmen verstanden, die dem Unfall- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen. Diese sind notwendig, weil Beschäftigte je nach Beruf unterschiedlichsten Gefahren ausgesetzt sein können. Die gesetzlichen Grundlagen sind an unterschiedlichen Stellen geregelt – so im Arbeitsschutzgesetz (ArbSG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

ABC 1. Mai

Betriebsrat
Betriebsräte erfüllen die wichtige Aufgabe, in Unternehmen das Ungleichgewicht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern auszugleichen, die Rechte von Beschäftigten durchzusetzen und über deren Einhaltung zu wachen. Rechtliche Grundlage dafür ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Erstmals wurde die Bildung von Betriebsräten in Deutschland 1920 in der Weimarer Republik gesetzlich verankert.

ABC 1. Mai

Care-Arbeit
Unter Care-Arbeit versteht man Arbeit, die entweder nur gering oder gar nicht entlohnt wird, dabei aber nicht weniger Wichtigkeit für Gesellschaft und Zusammenleben hat als bezahlte Arbeit. Hierzu zählen zum Beispiel putzen, kochen, organisieren, pflegen und ähnliche Tätigkeiten. Diese Arbeit wird oft und zumeist von Frauen erledigt, was besonders negative Auswirkungen auf deren Einkommen hat.

ABC 1. Mai

Digitalisierung
Durch technischen Fortschritt werden mehr und mehr Daten digital verarbeitet. Es wird auch zunehmend Arbeit digital verrichtet und unter Nutzung digitaler Strukturen organisiert. Dies birgt nicht nur Chancen wie eine effektivere Organisation, einfachere Vernetzung bei hoher Entfernung und die Arbeit im Home Office (siehe dort), sondern auch Risiken wie zum Beispiel beim Datenschutz oder der Überwachung der Beschäftigten.

ABC 1. Mai

Entgeltfortzahlung
Krank werden kann jeder. Damit dies für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zu erheblichen finanziellen Ausfällen führt, haben Beschäftigte Anspruch auf bis zu sechs Wochen Fortzahlung ihres Lohnes im Krankheitsfall. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).

ABC 1. Mai

Freie Berufswahl
In Deutschland gilt die Berufsfreiheit. Sie garantiert allen Menschen das Recht, den Beruf, die Arbeitsstätte und die Ausbildungsstätte frei zu wählen – so steht es in Artikel 12 des Grundgesetzes (GG). Durch wirtschaftliche Umstände ist die Auswahl in der Realität nicht selten eingeschränkt. Dennoch schützt der Artikel die Menschen vor staatlichen Eingriffen in dieses Freiheitsrecht.

ABC 1. Mai

Gewerkschaft
In Gewerkschaften sind abhängig Beschäftigte organisiert, um gemeinsam ihre Interessen zu vertreten und für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Dies können zum Beispiel höhere Löhne oder mehr Urlaubstage sein, als sie der Arbeitgeber von sich aus bietet. Die Ergebnisse eines erfolgreichen Arbeitskampfes werden in einem Tarifvertrag festgehalten (siehe dort).

ABC 1. Mai

Home Office
Nicht erst aber gerade auch durch die Corona-Pandemie hat die Arbeit zu Hause eine ganz neue Bedeutung bekommen. Unter Home Office versteht man die regelmäßige Arbeit in einer häuslichen Arbeitsstätte, bei der die entsprechenden Vorrausetzungen erfüllt sind (z.B. ein fest eingerichteter Arbeitsplatz). Im Home Office sind Gesetze, die im Betrieb gelten (so zum Beispiel zum Arbeitsschutz), ebenfalls einzuhalten.

ABC 1. Mai

Internationale Arbeiterbewegung
Hierunter versteht man den Zusammenschluss von Arbeiterorganisationen aus verschiedenen Ländern. Sie verbindet den Kampf um bessere Arbeitsbedingungen mit dem Kampf auf internationaler Ebene. Die erste Internationale wurde 1864 von englischen Gewerkschaftern und französischen Emigranten gegründet.

ABC 1. Mai

Jugendarbeitsschutz
Durch Jugendarbeitsschutz sollen junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt zusätzlich zu den ohnehin geltenden gesetzlichen Regeln geschützt werden. Dies erstreckt sich unter anderem auf Bereiche des Arbeits- und des Jugendschutzes. Die gesetzliche Grundlage hierfür stellt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dar.

ABC 1. Mai

Kapitalismus
Unter Kapitalismus versteht man unter anderem eine Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, bei der Produktion, Konsum und Arbeit über den Markt gesteuert werden. Die SPD kämpft seit über 150 Jahren für eine Gesellschaft, in der statt dem Kapital der Mensch im Mittelpunkt steht.

ABC 1. Mai

Lohndumping
Von Lohndumping ist die Rede, wenn Beschäftigte für ihre Arbeit einen Lohn erhalten, der den ortsüblichen Lohn oder Tariflohn unterschreitet mit dem Potential, die finanzielle Existenz der Mitarbeiter zu gefährden. Während der ähnliche Begriff Niedriglohn den Lohn selbst definiert, beschreibt Lohndumping eher das Verhalten des Arbeitgebers.

ABC 1. Mai

Mindestlohn
Mindestlöhne können auf unterschiedliche Art zustande kommen. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 und und ist durch Wirken der SPD zustande gekommen. Er soll auch Menschen mit wenig Einkommen ein Leben in Würde garantieren. Im Mindestlohngesetz (MiLoG) ist festgehalten, das eine Erhöhung regelmäßig geprüft werden soll. Derzeit beträgt er 9,50 Euro pro Stunde.

ABC 1. Mai

Nebenjob
Laut Statistischem Bundesamt haben 5,4% (2019) der Beschäftigten neben ihrem Hauptjob noch eine weitere Anstellung – Tendenz steigend. Dieser Umstand trifft Frauen häufiger als Männer. Ein Nebenjob bringt mehrere kritische Aspekte mit sich: so reicht der erste Job oftmals nicht zum Leben. Zudem leiden Sozialleben und Erholung unter mehreren parallel ausgeführten Arbeiten.

ABC 1. Mai

Osten
In den neuen Bundesländern wird von den Menschen die gleiche Arbeitsleistung erbracht wie im Westen. Trotzdem erhalten diese nach wie vor geringere Löhne und Renten als in den alten Bundesländern. Dies verletzt die Würde der Menschen (siehe dort). Die SPD kämpft für die vollständige Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen Ost und West.

ABC 1. Mai

Pause
Während der Arbeitszeit stehen Beschäftigten Pausen zur Erholung zu. Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist verankert, das Beschäftigte nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden dürfen. Neben den Pausen gemäß Arbeitszeitgesetz sind branchen- und tätigkeitsbedingt weitere Pausen vorgeschrieben, so schreibt zum Beispiel die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bei Bildschirmarbeitsplätzen regelmäßige Unterbrechungen vor.

ABC 1. Mai

Qualifikation
Ein wichtiger Aspekt für ein erfolgreiches Berufsleben ist die Qualifikation. Diese wird unter anderem durch Schule, Aus- und Weiterbildung beeinflusst. Auf der anderen Seite ergibt sich daraus auch eine Verpflichtung für Politik und Gesellschaft, dafür zu sorgen, das geringqualifizierte Menschen Chancen auf dem Arbeitsmarkt und damit die Möglichkeit auf ein Leben in Würde und die Chance auf gesellschaftliche Teilhabe erhalten.

ABC 1. Mai

Rente
Die Rente soll ein auskömmliches Leben in Würde nach dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ermöglichen. Über Finanzierung und Ausgestaltung der Rente wird mitunter heftig gestritten. Durch eine zu geringe Rente und schon im Berufsleben zu geringes Einkommen droht vielen Menschen Altersarmut. Ein Baustein, dies zu verhindern, ist die auf Wirken der SPD zum 1. Januar 2021 eingeführte Grundrente.

ABC 1. Mai

Sachgrundlose Befristung
Neben Befristungen aus Sachgründen ist in Deutschland auch die Befristung von Arbeitsverträgen ohne Sachgrund zulässig. Diese Befristungsart mag für den Arbeitgeber bequem und flexibel sein - für den Arbeitnehmer führt sie zu Nachteilen. Dieser hat neben der Probezeit so noch einen weiteren Unsicherheitsfaktor, der Planbarkeit und soziale Sicherheit im eigenen Leben stark einschränkt. Daher gibt es Diskussionen und Bestrebungen, die sachgrundlose Befristung ganz abzuschaffen.

ABC 1. Mai

Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag wird zwischen Tarifpartnern (Arbeitgeber und einer Gewerkschaft) geschlossen. In ihm werden Rechte und Pflichten von Mitarbeitern und Unternehmen festgehalten. Meistens überschreiten die Regelungen das gesetzliche Mindestmaß. Dies macht der Arbeitgeber in vielen Fällen ungerne freiwillig. Deshalb sind Tarifverträge in den allermeisten Fällen das Ergebnis von gewerkschaftlicher Organisation und Streikmaßnahmen.

ABC 1. Mai

Urlaub
Wer arbeitet, hat Anspruch auf Erholungsurlaub. Dieser steht nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) allen Beschäftigen zu. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen kann durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und andere innerbetriebliche Regelungen ausgeweitet werden. Wenn Beschäftigte krank werden, wird diese Zeit grundsätzlich nicht auf den Urlaub angerechnet.

ABC 1. Mai

Vollbeschäftigung
Unter Vollbeschäftigung versteht man einen Zustand der Wirtschaft, bei dem keine oder fast keine Erwerbsfähigen arbeitslos sind. Da es sich hier eher um einen theoretischen Zustand handelt, hat sich die Definition durchgesetzt, nachdem bereits eine Arbeitslosenquote von 2 – 4 % als Vollbeschäftigung gilt. In den letzten Jahren hat sich die Arbeitslosenquote in Deutschland zwischen 4 und 7% Prozent bewegt.

ABC 1. Mai

Würde auf dem Arbeitsmarkt
Gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes (GG) ist die Würde des Menschen unantastbar. Dies lässt sich durchaus auch auf den Arbeitsmarkt übertragen. Die Würde des Menschen kann zum Beispiel durch Armut und Ausbeutung durch den Arbeitgeber verletzt sein. Aufgabe von gelungener Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik muss es sein, dies zu verhindern.

ABC 1. Mai

X-tes ABC?
Es gibt ganz sicher zu den unterschiedlichsten Themen und bestimmt auch zum ersten Mai etliche ABC. Muss dieses jetzt auch noch sein? Wir finden: ja. Uns ist das Thema wichtig. Wir kämpfen für Verbesserungen in der Arbeitswelt – für die Beschäftigten, mit den Beschäftigten und Gewerkschaften. Und wir wollen uns nicht nur solidarisieren und kämpfen, sondern auch Inhalte zum Thema bieten und hoffen, dieses ABC gefällt und unterhält.

ABC 1. Mai

Generation Y
Unter Generation Y (auch: Millennials) versteht man die Generation der Menschen, die zwischen den frühen 80ern und späten 90ern geboren wurden. Wie alle Generationen haben auch sie spezifische Veränderungen der Arbeitswelt durchlebt und man sagt diesen Menschen unter anderem ein hohes Maß an Angepasstheit, ein hohes Stresslevel , Verunsicherung und den Wunsch nach Sicherheit im Berufsleben nach.

ABC 1. Mai

Zeitarbeit
Unter Zeitarbeit (auch: Leiharbeit) versteht man, dass Beschäftigte für eine begrenzte Zeit von einem Unternehmen an ein weiteres Unternehmen verliehen werden. Der Arbeitsvertrag bleibt dabei mit dem Verleiher geschlossen, der damit weiter die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers behält. Zeitarbeit hat zu einer Flexibilisierung der Arbeit geführt, was aus Sicht der Beschäftigten auch große Probleme mit sich bringt, so zum Beispiel geringeren Schutz gegenüber fest angestellten Mitarbeitern.

Demokratie braucht Demokrat*innen. Demokratie braucht Dich. Für Dich sind wir viele. Mit Dir sind wir mehr.