Am Samstag, 21. April und Sonntag, 22. April laden die Jusos Mecklenburg-Vorpommern zur Landeskonferenz in Schwerin alle unter 35jährigen Mitglieder der SPD sowie Juso-Mitglieder herzlich ein.

Einberufung der 20. ordentlichen Landeskonferenz

der Jungsozialisten und Jungsozialistinnen in der SPD Mecklenburg-Vorpommern

1.) Gemäß Punkt VIII. (6) der „Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialisten und Jungsozialistinnen in der SPD Mecklenburg-Vorpommern“ beruft der Juso-Landesvorstand eine ordentliche Landeskonferenz der Jungsozialisten und Jungsozialistinnen in der SPD Mecklenburg-Vorpommern für Samstag, 21. April 2011, und Sonntag, 22. April 2011, in Schwerin ein. Die Anmeldung erfolgt bis 09:30 Uhr, sodass die Landeskonferenz pünktlich um 10:00 Uhr beginnen kann.

2.) Vorläufige Tagesordnungspunkte der Landeskonferenz sind:

1. Eröffnung

2. Konstituierung

a) Wahl der Mandatsprüfungs- und Zählkommission

b) Beschluss der Geschäftsordnung

c) Wahl des Präsidiums

d) Beschluss der Tagesordnung

3. Bericht des Juso-Landesvorstandes

4. Rechenschaftsdebatte

5. Bericht der Mandatsprüfungs- und Zählkommission

6. Beratung und Beschlussfassung von Anträgen

a) Anträge zu den Richtlinien der JungsozialistInnen Mecklenburg-Vorpommern

b) Arbeitsprogramm 2012

c) Änderungsanträge zum Thema „außerordentlichen Landesparteitag 2012“

d) Anträge zum Thema „Bildung“

e) Anträge zum Thema „Wirtschafts- und Sozialpolitik“

f) Anträge zum Thema „Rechtsextremismus und Demokratie“

g) Sonstige Anträge

7. Wahlen und Nominierungen

a) Wahl des Juso-Landesvorstandes

b) Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten zum Juso-Bundeskongress 2012

c) Wahl der Vertreter/innen und Ersatzvertreter/innen zum SPD-Landesparteitag 2012

d) Wahlen der Leitungen für die Landesarbeitskreise

e) Wahl der Vertreterin bzw. Vertreter sowie der Ersatzvertreterin bzw. Ersatzvertreter für den Juso-Bundesausschuss

f) Nominierungen

3.) Die Kreisverbände entsenden nach folgendem Delegiertenschlüssel (siehe Anhang) ihre Delegierten (insgesamt 60).

4.) Die Delegierten der Kreisverbände sind auf Kreisvollversammlungen zu wählen, zu denen alle Mitglieder des jeweiligen Kreisverbandes sowie der Juso-Landesvorstand spätestens eine Woche vorher unter Angabe von Datum, Zeit, Ort und vorläufiger Tagesordnung einzuladen sind. Es sind ausreichend Ersatzdelegierte zu wählen. Die Wahlen der Delegierten und Ersatzdelegierten erfolgen gemeinsam. Bei den Wahlen sind die Quotierungsbestimmungen gemäß Punkt XII. (5) und (6) der „Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialisten und Jungsozialistinnen in der SPD Mecklenburg-Vorpommern“ einzuhalten.

5.) Anträge zur Landeskonferenz sind bis zum 23. März 2012, 23.59 Uhr beim Juso-Landesvorstand einzureichen (Anträge möglichst per E-Mail im rtf- oder doc-Format). Antragsberechtigt sind alle Juso-Arbeitsgemeinschaften, die Juso-Kreisverbände, der Juso-Landesausschuss, der Juso-Landesvorstand, die Juso-Hochschulgruppen, die Frauen-Arbeitskreise auf allen Ebenen sowie die Juso-Projektgruppen und Arbeitskreise auf Landesebene.

6.) Die Meldungen von Delegierten, Ersatzdelegierten und Nominierungen sollten ebenfalls bis zum 23. März 2012 erfolgen. Erfolgt die Meldung der Delegierten, Ersatzdelegierten und Nominierungen erst nach diesem Termin, haben die betreffenden Delegierten keinen Anspruch auf rechtzeitigen Erhalt der Tagungsunterlagen.

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